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Gesuch für den Verkauf der Kampfpanzer Leopard 1 A5

Der Bundesrat hat am 28. Juni 2023 ein Gesuch von RUAG für den Handel mit 96 Kampfpanzern des Typs Leopard 1 A5 zur Verwendung in der Ukraine abgelehnt. Diesen Entscheid akzeptiert RUAG vollumfänglich. RUAG hat die Geschäftsaktivitäten eigenständig und innerhalb der Prozesse des Staatssekretariates für Wirtschaft (SECO) durchgeführt.

Im Januar 2023 erhielt RUAG eine Anfrage des deutschen Unternehmens Rheinmetall zum Kauf der 96 in Italien eingelagerten Kampfpanzer des Typs Leopard 1 A5. In einer ersten Abklärung, ebenfalls im Januar 2023, hat das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) auf informeller Ebene die Geschäftsoption positiv beurteilt. Gestützt auf diese Information hat RUAG als privatrechtlich organisierte Aktiengesellschaft eigenständig die Geschäftsvorbereitungen eingeleitet.

Die Vertragsverhandlungen mit Rheinmetall wurden absolut transparent geführt. Konkret heisst das, dass beide Parteien zu jederzeit darüber informiert waren, dass der Vertrag erst mit einer rechtskräftigen Bewilligung Gültigkeit erlangt. Unter diesem Vorbehalt haben RUAG und Rheinmetall am 13. Februar 2023 den entsprechenden Vertrag unterzeichnet. Von Beginn weg hat RUAG Rheinmetall explizit auf potenzielle Hürden im Bewilligungsverfahren hingewiesen und entsprechende Vorbehalte im Vertrag eingebracht.

Nach dem Vertragsabschluss am 13. Februar 2023 hat RUAG seine Informationspflicht umfassend wahrgenommen und das VBS in Kenntnis gesetzt. Ebenfalls hat RUAG eine Vorabklärung beim SECO eingereicht. Diese Vorabklärung ergab, dass der Handel mit besagtem Kriegsmaterial gemäss der Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Ukraine nicht möglich sei. Das ordentliche Verfahren sieht vor, dass nach diesen, nicht rechtsverbindlichen Vorabklärungen, ein formales Gesuch beim SECO eingereicht werden kann. Dieser weiterführende Schritt war im Vertrag zwischen RUAG und Rheinmetall vorgesehen, damit für beide Parteien finale Rechtssicherheit entsteht. Zudem war RUAG bewusst, dass der Entscheid über den Verbleib der Kampfpanzer, unabhängig der Tatsache, ob sie verkauft, nicht verkauft oder liquidiert werden, auf politischer Ebene getroffen werden sollte.

Am 28. Juni 2023 entschied der Bundesrat, dass er das Gesuch von RUAG für den Handel mit 96 Kampfpanzern des Typs Leopard 1 A5 zur Verwendung in der Ukraine ablehnt. RUAG akzeptiert diesen Entscheid in Gänze und ist froh, dass die Situation damit geklärt ist.

RUAG hat jederzeit unabhängig und ausschliesslich in Absprache zwischen CEO und Verwaltungsrat entschieden. Das VBS wurde nie in die Entscheidführung einbezogen, jedoch über die Kaufanfrage sowie im Nachhinein über den unter Vorbehalt unterzeichneten Vertrag informiert. Die genannten Geschäftsaktivitäten hatten keinerlei Einfluss auf den Entscheid der ehemaligen CEO Brigitte Beck, das Unternehmen zu verlassen.

Die damalige RUAG Defence AG hat im Jahr 2016 ausgemusterte Kampfpanzer des Typs Leopard 1 A5 der italienischen Armee gekauft. Etwa 10 Prozent der Ersatzteile sind mit dem Leopard 2 kompatibel. Zudem ist die Plattform des Leopard 1 A5 in Europa in verschiedenen Ausführungen nach wie vor im Einsatz.